Rechstanwalt Heiko Loder


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Straf- und Ordnungswidrigkeiten

Rechtsgebiete



Der Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, kann jeden treffen. In Verkehrsunfallsachen kommt es häufig zu Bußgeldverfahren gegen einen, manchmal auch gegen beide Beteiligte. Auch ohne Verkehrsunfall ist eine Ordnungswidrigkeit schnell begangen. Die Auswirkungen für den Betroffenen können schwerwiegend sein und sogar seine berufliche Existenz gefährden (wenn z.B. ein Fahrverbot angeordnet wird).


Auch im Bereich des Strafrechts stehe ich ihnen zur Seite. Ob im Bereich der Körperverletzungsdelikte, Diebstahl, BaföG-Betrugs um nur einige Straftatbestände aufzuzählen, vertrete ich sie im außergerichtlichen Ermittlungsverfahren oder in der mündlichen Verhandlung vor den Gerichten.



Ich vertrete und verteidige meine Mandanten vor Verwaltungsbehörde und Gericht.


Verkehrsverstöße
Bußgeld- und Strafverfahren
Gerichtliche Vertretung
Fahrverbot
Entzug der Fahrerlaubnis

Alle Straftatbestände des StGB


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