Rechtsgebiete
Erbrecht/Pflichtteilsrecht
Die lange Friedenszeit führt erstmals seit Jahrzehnten zu größeren Vermögen. Dadurch entsteht erhöhter Beratungsbedarf für Unternehmerfamilien und Privatleute.
Im Streitfall vertrete ich Sie im Erbscheinsverfahren, in Erbauseinandersetzungen bei der Pflichtteilsabwehr- oder geltendmachung, Testamentsanfechtung, Vermächtniserfüllung etc.
Testamente, Erbverträge
Vermächtniszuwendungen, Vor- und Nacherbfolge
Pflichtteilsverzichtsverträge
Erbscheinsanträge
Erbauseinandersetzungsverträge oder –klagen
Schenkungen zur vorweggenommenen Erbfolge
Abfindung nichtehelicher Kinder
Verträge zur Vermeidung der Nachlassspaltung wegen Auslandsberührung
Familienrecht
Daraus folgt die Notwendigkeit des Familienrechts. Seine hohe Relevanz zeigt sich darin, dass heute statistisch gesehen jede dritte geschlossene Ehe auch wieder geschieden wird. Die gesetzlichen Regelungen, die auch heute noch insbesondere im Güterrecht vom gesellschaftlich überholten Leitbild der Alleinverdienerehe ausgehen, sind für viele Ehepartner nicht mehr passend, so dass oftmals vertragliche Änderungen sinnvoll sind. Überlagert werden die gesetzlichen Bestimmungen durch eine immer weiter ausufernde Rechtsprechung, deren Kenntnis für eine sachgerechte Beurteilung der eigenen Position erforderlich ist.
Ich helfe meinen Mandanten in diesem für sie persönlich wichtigen und existenziellen Rechtsbereich. Mein Angebot umfasst die vorsorgende Beratung sowohl in guten Zeiten durch Entwurf geeigneter Eheverträge als auch im Krisenfalle durch Konzeption geeigneter Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen.
Ich setze die Rechte meiner Mandanten, z.B. auf Unterhalt, schnell und zielgerichtet durch und führe das Scheidungsverfahren mit allen notwendigen Folgeverfahren.
Entwürfe von Eheverträgen
Scheidungs- und Trennungsfolgevereinbarungen
Eheliches Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung
Unterhalt, -Sorge- und Umgangsrecht
Versorgungsausgleich
Ehewohnung und Hausrat
Gerichtliche Vertretung in allen relevanten Verfahren