Rechstanwalt Heiko Loder


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Betreuungsrecht

Rechtsgebiete



Wir werden alle älter. Die Gefahr, im höheren Alter unselbstständig zu werden, wächst. Niemand weiß, was auf ihn zukommt.
Vorsorge durch Auswahl geeigneter Vertrauenspersonen, die durch eine Betreuungsvollmacht selbst bestimmt werden, verhindert die Ernennung fremder Dritter durch das Vormundschaftsgericht. Die Autonomie im Alter wird gewahrt.


Vorsorgevollmachten
Patientenverfügungen
Generalvollmachten
Kontrollbevollmächtigungen
Sicherung häuslicher Versorgung




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